Leiterprüfung DGUV Vorschrift 208-016 im eigenen Betrieb umsetzen
Für die Prüfung von Leitern und Tritten gibt es strenge und sehr genaue Vorschriften. Eine davon ist die Leiterprüfung DGUV Vorschrift 2008-016. Diese legt unter anderem fest, dass Prüfungen regelmäßig durch geschultes Personal stattfinden müssen. Es reicht also nicht aus, Leitern selbst zu sichten und sie für in Ordnung zu befinden. Die Gerätschaften müssen auf Herz und Nieren geprüft, die reibungslose Funktion sichergestellt werden. Grundsätzlich ist eine solche Prüfung durch eigenes Personal zugelassen. Das setzt aber voraus, dass die dafür eingesetzten Mitarbeiter über die erforderlichen Erkenntnisse verfügen.
Wer selbst nicht über das entsprechend geschulte Personal verfügt, verlässt sich auf externe Dienstleister. Diese sollten die Vorkenntnisse ihres Personals wiederum nachweisen können, damit Auftraggeber sich uneingeschränkt auf sie verlassen können. Ein beauftragter Prüfer trägt eine hohe Verantwortung, da eben diese von einem Betrieb auf ihn übertragen wird. Bezeichnet ein Prüfer eine Leiter oder einen Tritt als sicher, so muss er davon überzeugt sein, dass weder Materialermüdung oder Verschleiß in absehbarer Zeit zu Beeinträchtigungen bei Funktion oder Sicherheit führen werden.
Wie oft eine Prüfung stattfinden muss und wie diese im Einzelnen verläuft, ist in der Leiterprüfung DGUV Vorschrift 208-016 nicht exakt geregelt. Dies obliegt stattdessen dem Prüfer im Einzelfall. Dieser klärt darüber auf, in welchem Zustand sich Leitern befinden, wo mögliche Schwachstellen liegen und wann eine neuerliche Prüfung sinnvoll ist. Dabei sind neben der Sachlage an sich auch die Betriebsverhältnisse zu berücksichtigen. Gut ausgebildetes Personal führt Prüfungen nicht mit Blick auf den eigenen Profit, sondern auf die Sicherheit in einem Betrieb durch.
Eine Reihe von Faktoren entscheidet darüber, in welchen Abstand und in welchen Ausmaßen eine Leiterprüfung sinnvoll ist. Dazu zählt beispielsweise die Größe eines Unternehmens und wie viele Leitern dort zum Einsatz kommen. In einem kleinen Handwerksbetrieb mit lediglich einer Leiter in den Lagerräumen reicht es so etwa aus, wenn die Leiterprüfung DGUV Vorschrift 208-016 einmal jährlich im Rahmen einer Prüfung auf die Probe gestellt wird. Bei Logistikunternehmen mit großen Lagerhäusern und Hunderten Leitern sind Prüfungen hingegen sehr viel häufiger und in einem größeren Rahmen notwendig.
In der Regel kann eine Leiterprüfung im laufenden Betrieb vorgenommen werden, sodass es zu keinerlei Ausfällen kommt. Die Kosten halten sich dank eines überschaubaren Zeitaufwands in der Regel in engen Grenzen. Es sei aber gesagt, dass hier zu Ausnahmen kommen kann. Dies hängt einmal mehr von dem verwendeten Inventar ab sowie vom Zustand, in dem selbiges sich befindet.